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Viele Menschen in Deutschland werden genötigt einen Personalausweis zu beantragen. Hierzu muß man als erstes wissen, daß sich diese Regelung nur an Personen und nicht an Menschen richtet. Der Mensch ist ein geistig-beseeltes Wesen. Im Bilde seines Schöpfers ist der Mensch seiner Natur nach ein mit Qualitäten und Fähigkeiten ausgestattetes, spirituelles Wesen und nicht über physikalische Maßstäbe oder Quantitäten identifizierbar. Personen sind eine Maske (lat. Persona) die juristisch in öffentlich-rechtliche, natürliche und juristische Personen unterschieden werden aber im Grunde alle nur Personen sind. Zum Beispiel finden wir In der Hessischen Verfassung zu Menschen folgende Artikel: Art. 1 [Gleichheit vor dem Gesetz] Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Herkunft, der religiösen und der politischen Überzeugung. Art. 2 [Allgemeine Handlungsfreiheit; Vorbehalt des Gesetzes] (1) Der Mensch ist frei. Er darf tun und lassen, was die Rechte anderer nicht verletzt oder die verfassungsmäßige Ordnung des Gemeinwesens nicht beeinträchtigt. Art. 3 [ Leben, Gesundheit, Ehre, Menschenwürde] Leben und Gesundheit, Ehre und Würde des Menschen sind unantastbar. Im Standard-Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Palandt, BGB, 73. Auflage beck- shop.de/_Palandt_2014 finden wir eine Erklärung zur PERSON: Eine natürliche Person wird geboren und in das Familienstammbuch eingetragen. Eine JURISTISCHE PERSON wird gegründet und in Register, wie Handelsregister, Vereinsregister oder Geburtenregister eingetragen. Beide sind danach rechtsfähig. Die Person vertritt sich selbst, während die juristische Person durch ihre im jeweiligen Register ausgewiesenen Organe oder ein Organ [Treuhänder] vertreten wird. Die Person wurde und wird von der Verwaltung erschaffen/gebohren [vom Standesbeamten der Verwaltung- "Landesbeamter"]. Die Geburtsurkunde ist der amtliche Nachweis für die Geburt einer PERSON (Vermögensmasse, Stiftung, juristsiche Person). Daher bezieht sich die Zuständigkeit der Verwaltung nur auf PERSONEN gemäß Handels-, Geburten-/ Melderegistereintrag bzw. auf natürliche PERSONEN, die einen (Bundes-) Personalausweis besitzen und die sich als Organverwalter/Treuhänder einer im Melderegister eingetragenen jurist. Person/Treuhand/Stiftung zu erkennen geben bzw. ausweisen. Weder ein Staat noch ein handelsrechtliches Unternehmen (Firma) kann über den Menschen Autorität ausüben ohne daß sich Mitarbeiter mit dem Status "Beamter" damit gleichzeitig schuldig und auch strafbar zu machen. Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung, Stiftung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist. JURISTISCHE PERSONEN sind demzufolge Rechtssubjekte, die keine Menschen sind. Und eine JURISTISCHE PERSON, die keine "Vermögensmasse" ist, ist eine Sache und somit ein unbeseeltes Sach-Gebilde/Objekt (§ 90 BGB "Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.") Der Mensch ist nicht Rechtsfähig, denn vor (davor) dem Gesetz sind alle Menschen gleich [vergl. Art. 1 Hess.Verf.]. Nach (danach) dem Gesetz sind alle Menschen ungleich, denn- hat der Mensch Rechte übertragen bekommen, dann ist er nicht mehr als Mensch zu betrachten, sondern als Person. Verboten ist daher auch, Menschen als Objekt, also als Person zu behandeln [BVerfGE 63, 332/337]. Die Zuständigkeit und Verpflichtung aller staatlichen Gewalt dem Menschen gegenüber ist es vor allem anderen, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen [vergl. Hessische Verfassung]. Aufgrund der Gesetzeslage nach römischen Recht bezieht sich die Verwaltung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (Art. 133 GG) immer auf eine JURISTISCHE PERSON/Stiftung/Treuhand gemäß Geburtsurkunde (Treuhand, wird vom BUND verwaltet) und nicht auf die natürliche Person, die von einem Menschen im Geschäftsleben genutzt wird. Der Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der Mensch steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechts. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat. (Jur.Wörterbuch, Gerhard Köbler) Der Mensch hat Rechte gegenüber dem Staat, aber keine Pflichten, also das Recht Steuern zu bezahlen aber nicht die Pflicht. Die s.g. Behörden verweisen dabei auf den § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) vom 18. Juni 2009 der da lautet: (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Es geht in diesem § um einen Ausweis, nicht um einen "Personal-Ausweis". Um sich als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausweisen zu können, bedarf es jedoch eines Staatsangehörigkeits-Ausweises. Dieser ist beim Ausländeramt des Landkreises zu beantragen und wird nach Prüfung der Abstammung vom Regierungspräsidium ausgestellt. Erst dann kann der Antragsteller glaubhaft nachweisen, daß er Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. Diese Aussage muß relativiert werden. Eine natürliche Person sowie eine juristische Person können eine Staatsangehörigkeit haben. Der danieder gekommene Mensch hat keine Staatsangehörigkeit. Er kann sie beantragen nach dem Rechtsstatus des Landes. Ein Mensch in seiner Rolle als natürliche Person kann z.B. eine Staatsangehörigkeit nach dem RuStAG beantragen. Aber diese Staatsangehörigkeit können nur die Bundesstaaten also Großherzogtum Hessen, Königkeich Würtemberg oder Königreich Bayern vergeben, die jedoch mangels Institutionen nicht handlungsfähig sind. Dementsprechend kann ein Antragsteller zwar die Voraussetzungen für eine Staatsangehörigkeit nach dem RuStAG erfüllen, doch kann er sie nicht erlangen. Die Bundesrepublik Deutschland hat als Verein (BUND=Verein) in ihren Statuten das StAG von 1934 aufgenommen. Daher kann sie auch nur eine Staatsangehörigkeit gemäß dem StAG für ihre juristischen selbst erschaffenen Personen/Stiftungen vergeben. Nach römischem Recht, die Grundlage der deutschen Rechtsordnung unterscheidet man die Rechtsfähigkeit von PERSONEN wie folgt: Capitis Diminution Minima Occurs when a man's family relations alone were changed (Petra Mustermann) - Geringste Einschränkung von Rechten Capitis Diminution Media Occurs when a man loses his right of citizenship but not his rights to liberty (Petra MUSTERMANN) - Bürgerrechte verloren aber in Freiheit Capitis Diminution Maxima Occurs when a man's condition changes from freedom to bondage, hen he became a slave. (ERIKA MUSTERMANN)-Bürgerrechte und Freiheit verloren Im Personalausweis der BRD finden wir den derzeitigen Personenstand einer Person in Form seiner Schreibweise (Klein-/Großschreibung). Mit der Beantragung eines Personalausweises der BRD verzichtet der Antragsteller in seiner Rolle als Organ der juristsichen Person auf der jur. Person ggf. zustehenden "Bürgerlichen Rechte" und begibt sich freiwillig als Organverwalter in seiner Rolle als natürliche Person für zehn Jahre in die Sklaverei, einer s.g. temporären Formen der Sklaverei, dessen Vormund (Herr/Besitzer) die Treuhandgesellschaft "Der Bund" ist, der im Auftrag der Militärregierung, den drei westlichen Besatzungsmächten, Deutschland als ganzes verwaltet. Der Mensch braucht keinen Personalausweis, es sei denn, er möchte sich von der Treuhand mit Namen "Der BUND" verwalten und auch versorgen lassen. Mit einer Antragstellung wird ein Vertrag zwischen dem BUND und der natürlichen Person (des Menschen) als Organverwalter(der juristischen Person) über die juristische Person/Bond/Stiftung geschlossen, die damit auf ihre Bürgerlichen Rechte verzichtet. Der Mensch muß sich in bestimmten Fällen ausweisen können, wenn er von s.g. "Amtspersonen" in seiner Freiheit bedrängt wird. Hierzu eignet sich ein "Auszug aus dem Personenstandsbuch" des Standesamtes seines Geburtsortes (Vorname, ohne Angaben des Nachnamens), der mit einer Haager Apostille versehen ist. Auch ein Staatsangehörigkeitsausweis ist, wenn er mit einer Haager Apostille versehen ist, ein international anerkanntes Ausweisdokument. Aber ein Mensch braucht keinen Staatsangehörigkeitsausweis, das ist alles nur Fiktion. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist auch wieder nur ein Ausweis für die PERSON und zwar im Fall der Bundesrepublik Deutschland für die juristische Person, für das Hütchen im Monopolie-Spiel. Egal welche Nachweise der Mensch zu seiner Herkunft eingereicht hat, er erhält einen Staatsangehörigkeitsausweis nach dem StaG von 1934 und nicht nach dem RuStaG von 1913 da die Bundesrepublik Deutschland als eingetragene Firma bzw. Verein und eben nicht als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches. Mit dem Jahr 1918 endete alle Staatlichkeit und es begann die Privatwirtschaft getarnt in einer scheinstaatlichen Vereinsstrucktur. Weitere Infos zum Personalausweisgesetz findet Ihr hier...
Braucht der Mensch einen PERSONAL-ausweis? Das PERSONAL-ausweis-Gesetz ist zugleich eine Nazigesetz, was von Adolf Hitler 1934 erlassen wurde. Auch so die Steuergesetze!