Most-wanted - “die Wahrheit”
Nach vielen Nachforschungen hat sich herausgestellt, daß die Abgabenordnung (AO) von 1977 ungültig ist. Wenn man sich näher damit beschäftigt, dann fallen einem noch weitere Merkwürdigkeiten auf! Die Abgabenordnung hat zum Beispiel keinen räumlichen Geltungsbereich. Zwar wird von einem Anwendungsbereich gesprochen, was aber mit Geltungsbereich nichts zu tun hat. Es muß für Jedermann ersichtlich sein, wo diese Ordnung gelten soll! Im § 415 AO findet man bei „Inkrafttreten“ keinen Hinweis, wann sie in Kraft getreten sein soll. (Siehe: www.buzer.de/gesetze) § 415 - Abgabenordnung (AO) neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745 Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht 74 frühere Fassungen | wird in 1411 Vorschriften zitiert Neunter Teil Schlussvorschriften § 414 ← → Anlage 1 § 415 (Inkrafttreten) Wie kann etwas in Kraft treten, wenn kein Datum angegeben ist?! Zudem handelt es sich um eine “Ordnung” und nicht um ein Gesetz! Wer von uns hat diese Abgaben-ORDNUNG unterschrieben? Wenn wir z.B.: einen Mietvertrag eingehen, kann es sein, daß dieser mit einer Hausordnung versehen ist. Diese muß erst dann vom Mieter eingehalten werden, wenn er dafür unterschieben hat. An dieser Stelle muss man sich mit der Frage beschäftigen, wenn sie jemals in Kraft getreten wäre, dann müsste etwas bis dato Geltendes gleichzeitig außer Kraft gesetzt worden sein. Da bis Mitte der 70er Jahre, konkret bis zum 01.01.1977 die Reichabgabenordnung noch angewandt wurde, muss man sich nur einmal mit dem Einführungsgesetz der Abgabenordnung 1977 beschäftigen. Bei Wikipedia findet man dazu den ersten Hinweis zur Reichsabgabenordnung (RAO) http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsabgabenordnung (auf der rechten Seite) Artikel 96 des EGAO setzt die alte Reichsabgabenordnung zum 01.01.1977 außer Kraft. Dies galt es nun zu überprüfen unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aoeg_1977/gesamt.pdf. Bei eingehender Prüfung stellt man jedoch fest, daß es keinen Artikel 96 gibt und die Reichabgabenordnung aus dem Deutschen Reich zwangsläufig angewandt werden muß. Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz haben bei Prüfung keinen klar definierten, räumlichen Geltungsbereich. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, welches 1990 durch Streichung seines räumlichen Geltungsbereiches Artikel 23 GG (alte Fassung) ungültig gemacht wurde, steht ebenfalls nichts von einer Steuerpflicht. Das Einkommensteuergesetz ist in der Ausfertigung von 1934, also ein Gesetz der Nationalsozialisten. Es gab nie ein neues Gesetz, sondern stets nur Gesetzesänderungen. Es ist noch zu erwähnen, dass die Finanzämter und Ministerien Unternehmen/Firmen sind, woraus sich die Frage ergibt, welcher Vertrag besteht, der zu einer Forderung in Form einer Steuerzahlungspflicht führt, verbunden mit der Frage: Wonach orientieren sich die Zahlungshöhen, da des Öfteren auch von „Schätzungen“ gesprochen wird? Auf die Frage auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Zahlen dann zustande kommen, bleibt unbeantwortet. Zudem muß festgestellt werden, daß Steuerzahlungen auf dem Schenkungsgesetz basieren, wenn man sich mit den AGBs der „Elster-Software“ beschäftigt. (Beweis:”Lizenzvertrag Elster”) § 6 Haftung (1) Die Haftung für die Verletzung von Amtspflichten (§ 839 BGB, Artikel 34 GG) wird durch diesen Vertrag und insbesondere § 6 nicht beschränkt. Unbeschränkt haftet die Steuerverwaltung in den Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. (2) Im Übrigen haftet die Steuerverwaltung nach den gesetzlichen Vorschriften des Schenkungsrechts. Nachdem die so genannten “Steuerbehörden” damit konfrontiert wurden, haben sie diesen Haftungsparagraphen unverzüglich geändert! Jetzt lautet er wie folgt: § 6 Haftung Die Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für • die Haftung für die Verletzung von Amtspflichten (§ 839 BGB, Artikel 34 GG). • die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. • sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Steuerverwaltung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen Anhand dieser Beweislasten, muß man die Schlußfolgerung ziehen, daß die Alliierten Besatzer eindeutig Kriegslisten anwenden, da wir seit 1945 nach wie vor Kriegsgefangene sind und es bis heute keinen Friedensvertrag gibt! Wir bezahlen damit die Besatzungskosten (Artikel 120 GG) und Kriege, die wieder mal von deutschem Boden ausgehen, siehe Ramstein, um nur ein Beispiel anzuführen. Wann lernen wir aus der Geschichte? Das läßt nur einen Schluß zu: “Wer weiterhin Steuern zahlt, bezahlt seinen eigenen Henker”! Seht dazu die folgenden Videobeiträge!
Das Märchen von der gültigen Abgabenordnung
Wacht auf! Oder wollt Ihr an der Vernichtung des Deutschen Volkes mit schuldig sein? Ein weiterer wichtiger Beitrag zu diesem Thema: “No Name, no Game”! Wie kam es dazu, daß wir Menschen zu Sklaven wurden? Hier der Link zur PDF
Steuerrecht ungültig? Der Ratgeber für den bewussten und mündigen Umgang mit den Finanzbehörden und dem (illegalen) Steuersystem. Wenn Sie Steuern zahlen, werden Sie dieses Buch haben wollen. Gründlich recherchiert wird aufgezeigt, dass der heutigen Steuergesetzgebung fundamentale rechtliche Grundlagen fehlen, die zu ihrer Ungültigkeit führen müssen, wenn man sich an rechtsstaatliche Prinzipien hält. Dazu kommt die heute vorherrschende Missachtung des Willens des Volkes durch die politische Klasse und deren offenkundiges Handeln gegen das Wohl des Volkes. Zu wesentlichen Fragen der Politik wird das Volk nie befragt. So erhalten Sie mit diesem Buch ein wirksames Instrument, dem herrschenden System weitere Unterstützung zu entziehen.
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